Yoga bietet Ihren Mitarbeitern ein Gesundheitskonzept, das auf mehr Eigenstabilität abziehlt.
Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung sind steuerfrei pro Mitarbeiter und pro Jahr bis zu 500 €.
Übernimmt der Arbeitgeber z.B. die Kosten für einen Business - Yogakurs in der Mittagspause, so müssen diese Kosten nicht als Arbeitslohn versteuert werden.
Zur Steuerfreiheit müssen die gesundheitsfördernden Sach- und/oder Barleistungen des Arbeitgebers den Anforderungen des Präventionsgesetzes nach § 20 und 20a SGB V genügen.
Meine Ausbildung genügt diesen Anforderungen und meine Kurse sind nach § 20 und 20a SGB V zertifiziert.
Das dürfen Ihre Mitarbeiter erwarten:
beide Fotos rechts: lululemon athletica
Das dürfen Sie als Arbeitgeber erwarten:
Wählen Sie aus meinen breitgefächerten Firmenangeboten, das für Ihr Unternehmen passende Konzept.
Ich komme in Ihr Unternehmen und stelle Ihnen meine Expertise und das notwendige Yogaequipement zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Raum.
Folgende YOGA - Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:
Die Preisgestaltung hängt ab von der Länge der gebuchten Einheiten, der Teilnehmerzahl und der Anzahl der gebuchten Einheiten. Gerne berate ich Sie, um Ihr individuelles Packet zu
schnüren.